Wir übernehmen die gesamte Kommunikation in Form einer Schnittstelle mit allen am Schaden Beteiligten und ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Schadenbearbeitung.
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Anschreiben der VSBR an den Geschädigten mit kurzer Darstellung der Firmenphilosophie
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- Im Anschluss zeitnahes Telefonat binnen zwei Tagen
- Informationen über Möglichkeiten und Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit der VSBR
- Terminvereinbarung für einen persönlichen Erstkontakt
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- Schilderung des Schadenfalls vom Geschädigten und erste vorläufige Einschätzung hierzu
- Vorbesprechung Vertragsunterlagen
- ggf. Entgegennahme von Unterlagen
- Besuch der Brandstelle und Ersteinschätzung der möglichen Schadenhöhe (gilt nur für Gebäudeschäden, nicht für Einrichtungs- und Betriebsunterbrechungsschäden)
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- Erste Sichtung der vorhandenen Versicherungsunterlagen mit Prüfung auf Vollständigkeit
- Prüfung der Verträge, ggf. deren zugeordnete Zusatz- und Sonderbedingungen
- Einschätzung des berechtigten Anspruchs von Versicherungsleistungen
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- Anlegen einer Schadenakte
- Feststellung des Versicherungsumfanges
- Prüfung der Entstehung des Versicherungsvertrages
- Empfehlung von hochqualifizierten und absolut neutralen Sachverständigen für jeden versicherten Schadenbereich
- Abgleich bezüglich der Brandentstehung mit Feuerwehr und (Kriminal-) Polizei
- Erstanschreiben an den Versicherer und Sachverständigen mit Erklärung des Sachverständigen-Verfahrens
- Komplette Kommunikation mit dem Versicherer, Sachverständigen, Behörden, Staatsanwaltschaften und Banken
- Ständige und präzise Übermittlung von Informationen an den Versicherungsnehmer über jeden Schritt der Entwicklung und des Schadenbearbeitungsstandes
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- Zweiter Besuch beim Versicherungsnehmer mit Treffen beider Parteien und deren Bevollmächtigten sowie den beauftragten Sachverständigen
- Hinweis auf die Möglichkeit eines Gemeinschaftsgutachtens, um die Schadenbearbeitungszeit zu verkürzen und damit die Entschädigungszahlung zeitnah zu erreichen
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- Sämtlicher Schriftverkehr und mündliche Kommunikation mit dem Versicherer bei gleichzeitiger Informationsweitergabe an den Versicherungsnehmer
- Bei unberechtigter Leistungsverweigerung (gänzlich oder quotal) durch den Versicherer Empfehlung von qualifizierten Fachanwälten für Versicherungsrecht mit Erfahrung in der Bearbeitung von Versicherungsschäden
- Sofern erforderlich: Intensiver Austausch mit den beteiligten Anwälten und Unterstützung derer bei technischen Fragen
- Bei gerichtlicher Auseinandersetzung weitere Begleitung des Versicherungsnehmers auch zu Gerichtsterminen und gleichzeitige Kommunikation mit dem bzw. den Anwälten
- Abschluss der Tätigkeit mit dem Ziel, den für Ihren Schaden höchstmöglichen Entschädigungsanspruch durchzusetzen
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