Wir übernehmen die gesamte Kommunikation in Form einer Schnittstelle mit allen am Schaden Beteiligten und ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Schadenbearbeitung.
Anschreiben der VSBR an den Geschädigten mit kurzer Darstellung der Firmenphilosophie
- Im Anschluss zeitnahes Telefonat binnen zwei Tagen
- Informationen über Möglichkeiten und Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit der VSBR
- Terminvereinbarung für einen persönlichen Erstkontakt
- Schilderung des Schadenfalls vom Geschädigten und erste vorläufige Einschätzung hierzu
- Vorbesprechung Vertragsunterlagen
- ggf. Entgegennahme von Unterlagen
- Besuch der Brandstelle und Ersteinschätzung der möglichen Schadenhöhe (gilt nur für Gebäudeschäden, nicht für Einrichtungs- und Betriebsunterbrechungsschäden)
- Erste Sichtung der vorhandenen Versicherungsunterlagen mit Prüfung auf Vollständigkeit
- Prüfung der Verträge, ggf. deren zugeordnete Zusatz- und Sonderbedingungen
- Einschätzung des berechtigten Anspruchs von Versicherungsleistungen
- Anlegen einer Schadenakte
- Feststellung des Versicherungsumfanges
- Prüfung der Entstehung des Versicherungsvertrages
- Empfehlung von hochqualifizierten und absolut neutralen Sachverständigen für jeden versicherten Schadenbereich
- Abgleich bezüglich der Brandentstehung mit Feuerwehr und (Kriminal-) Polizei
- Erstanschreiben an den Versicherer und Sachverständigen mit Erklärung des Sachverständigen-Verfahrens
- Komplette Kommunikation mit dem Versicherer, Sachverständigen, Behörden, Staatsanwaltschaften und Banken
- Ständige und präzise Übermittlung von Informationen an den Versicherungsnehmer über jeden Schritt der Entwicklung und des Schadenbearbeitungsstandes
- Zweiter Besuch beim Versicherungsnehmer mit Treffen beider Parteien und deren Bevollmächtigten sowie den beauftragten Sachverständigen
- Hinweis auf die Möglichkeit eines Gemeinschaftsgutachtens, um die Schadenbearbeitungszeit zu verkürzen und damit die Entschädigungszahlung zeitnah zu erreichen
- Sämtlicher Schriftverkehr und mündliche Kommunikation mit dem Versicherer bei gleichzeitiger Informationsweitergabe an den Versicherungsnehmer
- Bei unberechtigter Leistungsverweigerung (gänzlich oder quotal) durch den Versicherer Empfehlung von qualifizierten Fachanwälten für Versicherungsrecht mit Erfahrung in der Bearbeitung von Versicherungsschäden
- Sofern erforderlich: Intensiver Austausch mit den beteiligten Anwälten und Unterstützung derer bei technischen Fragen
- Bei gerichtlicher Auseinandersetzung weitere Begleitung des Versicherungsnehmers auch zu Gerichtsterminen und gleichzeitige Kommunikation mit dem bzw. den Anwälten
- Abschluss der Tätigkeit mit dem Ziel, den für Ihren Schaden höchstmöglichen Entschädigungsanspruch durchzusetzen